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Zahlungs- und Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil
jedes mit uns abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart ist. Alle vom anderen Vertragsteil
gemachten Vorschriften und Bedingungen, die nicht mit unseren
allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen,
sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich
anerkannt werden; sie gelten nur für den Vertrag, für
welchen sie vereinbart wurden. Anderenfalls sind solche
Vorschriften und Bedingungen für uns auch dann unverbindlich,
wenn wir ihnen nicht widersprechen. Verträge und unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch bei rechtlicher
Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen
verbindlich. Anstelle unwirksamer Regelungen gilt das als
vereinbart, wodurch der wirtschaftlich Zweck der unwirksamen
Klausel bestmöglich erreicht wird.

Angebot
Die in unserem Angebot angegebenen Preise gelten unter dem
Vorbehalt, dass die Auftragsdaten die dem Angebot zugrunde
liegen, unverändert bleiben. Unsere Preise enthalten
keine Mehrwertsteuer. Sie gelten Frei Haus Deutschland.
Verpackung, Fracht, Porto sind im Preis eingeschlossen.
Alle Preisangaben sind nicht vertraulich zu behandeln und
sollen an Dritte weitergegeben werden. Kosten, die durch
nachträgliche von dem Besteller veranlasste Änderungen
bedingt sind, insbesondere ein hierdurch verursachter Fertigungsstillstand,
sind vom Besteller zu übernehmen. Als Änderungen
gelten auch Wiederholungen von Proofs bzw. Probedrucken,
die vom Besteller wegen geringfügiger Abweichung von
der Vorlage verlangt werden. Muster, Entwürfe, Probedrucke
und ähnliche Vorarbeiten, die der Besteller veranlasst
hat, sind, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird, vom
Besteller zu bezahlen.

Auftragserteilung
Der Besteller ist an den erteilten Auftrag gebunden. Verbindlich
für die Ausführung und Lieferung des Auftrages
ist nur der schriftliche Auftrag des Bestellers oder unsere
schriftliche Auftagsbestätigung.

Lieferung
Die Lieferzeit beginnt am ersten Werktag nach Erhalt der
schriftlichen Auftragserteilung und aller Vorlagen bis 9
Uhr bei uns eingegangen, die für die Produktion notwendig
sind. Wir geben die Lieferzeit in Arbeitstagen oder Kalenderwochen
an. Werktage sind von Montags bis Freitags, ausgenommen
Feiertage. Den Versand nehmen wir für den Besteller
mit aller Sorgfalt vor. Für Fehler haften wir dabei
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Versand
der Ware erfolgt nur nach einer schriftlichen Versandvorschrift
des Bestellers, die bei Auftragserteilung vorliegen muss.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf
der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft
mitgeteilt worden ist. Verzögert sich die Lieferung
über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, muss uns der
Besteller zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist
gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann
der Besteller vom Vertrag zurücktreten, es sei denn,
dieser Fristablauf beruft auf Gründen, die wir nicht
zu vertreten haben; dies sind insbesondere Arbeitskämpfe
(Streik, Aussperrung), höhere Gewalt sowie unvorhergesehene
Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen
und soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung
oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen
Einfluss sind. Solches gilt auch, wenn die Umstände
bei Unterlieferern eintreten. Wenn dem Besteller wegen einer
Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens eingetreten
ist, ein Schaden entsteht, ist er unter Ausschluss weitergehender
Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung
zu fordern. Diese beträgt für jede volle Woche
der Verspätung 0,5%, im Ganzen aber höchstens
5% von Hundert vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung,
der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht
vertragsgemäß benutzt werden kann. Wird der Versand
auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm
beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft,
die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch
0,5% von Hundert des Rechnungsbetrages, dieser verlangten
Lieferung für jeden Monat berechnet. Fixe Liefertermine
(§ 361 BGB) sind nur dann verbindlich, wenn wir unter
Hinweis auf den Fixcharakter den Liefertermin schriftlich
bestätigt haben. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt
die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers
voraus.

Beanstandungen
Der Besteller ist verpflichtet, die zur Korrektur erhaltenen
Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich auf ihre
Vertragsgemäßheit zu überprüfen und
Beanstandungen unverzüglich schriftlich zu rügen.
Mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den
Besteller über, soweit es sich nicht um Fehler handelt,
die erst in der an die Druckfreigabe anschließenden
Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten.
Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen
des Bestellers zur weiteren Herstellung, bzw. zum Versand.
Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens
innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware geltend gemacht
und genauestens spezifiziert werden. Mündliche oder
fernmündliche Beanstandungen müssen unverzüglich
schriftlich bestätigt werden. Das Recht des Bestellers,
Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt
in allen Fälle von dem Zeitpunkt der rechtzeitigen
Rüge an in 6 Monaten. Bei begründeter Mängelrüge
und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften können wir
nach unserer Wahl und unter Ausschluss anderer Ansprüche
Nachbesserungen vornehmen oder Ersatzlieferung leisten,
und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Gleiches
gilt für den Fall einer begründeten Mängelrüge
hinsichtlich der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im
Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener
Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller vom
Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Bestellers,
insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die
nicht an de Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind
ausgeschlossen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten
oder eine weitere Verarbeitung zum Gegenstand, so haften
wir nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung
des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses,
sofern nicht der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht worden ist. Wenn ein Teil der Lieferung Mängel
aufweist, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten
Lieferung. Grundsätzlich wird keine Gewähr übernommen
für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen
entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte
oder nachlässige Behandlung, geringfügige Abweichungen
vom Original bei farbigen Reproduktionen, insbesondere geringe
Farbunterschiede zwischen den einzelnen Bögen mehrteiliger
Plakate, geringfügige Unterschiede zwischen Andrucken
und dem Auflagendruck. Sind wir verpflichtet, für die
Herstellung des vertragsgemäßen Werkes, Fremderzeugnisse
einzusetzen, beschränkt sich unsere Haftung im Hinblick
auf die Fremdleistungen auf die Abtretung der Haftungsansprüche,
die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses oder der
Fremdleistung zustehen. Mehr- oder Minderlieferungen bis
zu 10% der bestellten Auflagen können nicht beanstandet
werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

Archivierung
Vorlagen, Digitale Daten, Druckträger und andere zur
Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie
Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung
und gegen eine besondere Vergütung über den Ausliefertermin
verwahrt. Die vorstehend genannten Gegenstände werden,
soweit diese vom Besteller zur Verfügung gestellt sind,
bis zum Auslieferungstermin sorgfältig behandelt. Für
Beschädigungen haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz. Sollten die vorstehend genannten Gegenstände
versichert werden, ist dies durch den Besteller vorzunehmen.

Annahmeverzug, Lagerung von Fertigwaren
Der Besteller gerät in Verzug, wenn nicht spätestens
nach einer Woche nach Aufforderung die Ware vollständig
abgenommen hat. Bezahlte aber nicht abgenommene Fertigware
wird spätestens 6 Monate nach Annahmeverzugseintritt
auf Kosten des Bestellers entsorgt.

Periodische Arbeiten
Verträge, die über periodische wiederkehrende
Arbeiten abgeschlossen werden, können nur mit einer
Frist von mindestens 3 Monaten jeweils zum Monatsende gekündigt
werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Autragserteilung
Verträge, die über periodische wiederkehrende
Arbeiten abgeschlossen werden, können nur mit einer
Frist von mindestens 3 Monaten jeweils zum Monatsende gekündigt
werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Eigentum, Urheberrecht
Die von uns zur Herstellung eingesetzten Druckträger
oder Proofs bleiben in unserem Besitz, auch wenn sie besonders
berechnet und nicht ausgeliefert werden.
Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung
seines Auftrages Recht, insbesondere Urheberrechte Dritter,
verletzt werden. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüche
Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung vorbehaltlos
frei.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis
zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Liefervertrag
vor. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten
des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser-
und sonstiger Schäden zu versichern, sofern nicht der
Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen
hat. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden
noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen
sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch
dritte Hand hat er uns unverzüglich hierüber zu
benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach
Mahnung den Liefergegenstand abzuholen; der Besteller ist
zur Herausgabe verpflichtet.

Zahlung
Die Lieferung der Ware erfolgt ausschliesslich durch Zahlung
(Brutto-Endpreise) per Nachnahme. Die Rechnung kann am Tage
der Lieferbereitschaft auch für Teillieferungen ausgestellt
werden. Der Besteller kann nur mit einer unbestrittenen
oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen; Zurückbehaltungs-
oder sonstige Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller im
übrigen nicht zu. Die Rechte gemäß §
320 BGB bleiben erhalten, solange wir unseren Verpflichtungen
gemäß Ziffer 6 Absatz 4 nicht nachgekommen sind.
Wenn die Erfüllung des Zahlungsanspruches nach Vertragsabschluss
durch Liquiditätsschwierigkeiten des Bestellers gefährdet
ist oder einzutreten droht, können wir eine Vorauszahlung
oder sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht
fälligen Rechnungen verlangen. Außerdem können
wir noch nicht gelieferte Ware zurückhalten und die
Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen.
Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Besteller
trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung
leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 4% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank
zu zahlen. Die Geltendmachung weitere Verzugsschäden
wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem
Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüchen und
Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesses
ist Reutlingen.
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